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Deckbedingungen

Deckbedingungen

Decktaxe 250,-€

Der Stutenhalter, der seine Stute zur Bedeckung durch Wellbrow Black Prince bringt, erkennt folgende Deckbedingungen an.

Deck- und Gesundheitsvoraussetzungen

Zur Bedeckung werden nur Stuten mit tierärztlicher, negativer Tupferprobe (Cervixprobe während der Rosse abgenommen) zugelassen. Ausgenommen Maidenstuten und Stuten mit Fohlen bei Fuß. Die Probe sollte nicht älter als drei Wochen sein. Die Stute darf keine akuten Erkrankungen aufweisen und nicht aus einem kranken Bestand kommen. Untugenden wie: z.B. beißen, schlagen und steigen der Stute sind den Hengsthaltern ungefragt mitzuteilen.

Einstellung der Stute

Für die Einstellung der Stute ist eine gesonderte Einstellvereinbarung zu treffen. Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.
Die Hengsthalter sind berechtigt und bevollmächtigt im Erkrankungs- oder Verletzungsfall der Stute oder dessen Fohlen bei Fuß, einen Tierarzt mit der Behandlung zu beauftragen. Ebenso darf durch sie auf Wunsch des Stuteneigners eine tierärztliche Trächtigkeitsuntersuchung veranlasst werden. Die hierdurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Stutenbesitzers.

Nach Rosseende und letzter Bedeckung wird der Stutenbesitzer von den Hengsthaltern informiert.
Die Anlieferung und Abholung der Stute erfolgt nur nach vorheriger Absprache.

Entgelt

Das Deckgeld ist bei Ankunft, jedoch spätestens bei der Abholung der Stute fällig und in bar zu entrichten. Über die erfolgte Bedeckung wird nur eine Deckbescheinigung erstellt, wenn die volle Decktaxe gezahlt wurde.

Haftungsregelungen

Der Halter der zu bedeckenden Stute versichert, dass für die Stute ein gültiger Haftpflichtschutz (Tierhalter- und Tierhüterhaftpflicht) besteht. Die Hengsthalter werden gegenüber Ersatzansprüchen Dritter vom Stutenhalter freigestellt. Für Schäden an der Stute oder dessen Fohlen, wird ausschließlich aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet. Im Übrigen ist die Haftung der Hengsthalter ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere auch Schäden an der Stute durch den Deckakt. Ferner wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass seitens der Hengsthalter keinerlei Haftung für Schäden übernommen wird, die aus dem gesonderten Einstellverhältnis herrühren.

Sonstiges

Über die Bedeckung ist ein schriftlicher Vertrag mit den Hengsthaltern zu schließen. Die vorliegenden Deckbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages Sonderabsprachen bedürfen der Schriftform.

Gerichtsstand ist am Wohnsitz der Hengsthalter.

Info:  
 
Wir freuen uns, Ihnen unsere Zucht nun auch über eine Internet Präsenz vorstellen zu dürfen.

 
Deckhengst:  
 
Ab Frühjahr 2008 steht Ihnen unser Deckhengst zur Verfügung. Nähere Angaben zu unserem Hengst und unseren Deckbedingungen finden Sie auf unserer Homepage.

 
Fellponys:  
 
Wenn Sie Fragen zu unseren Fellponys haben, schreiben oder rufen Sie uns unverbindlich an.

 
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